Bundestag beschließt GKV-Spargesetz: Dramatische Auswirkungen auch auf die Krankenhäuser in OWL
Bundestag beschließt GKV-Spargesetz
Dramatische Auswirkungen auch auf die Krankenhäuser in OWL
Politisch Verantwortliche sollen Finanzierungsstopp für Tariferhöhungen erklären
14.07.2026. Die Beschäftigten in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern gewährleisten tagtäglich die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das haben sie nicht zuletzt während der zurückliegenden Hitzewelle eindrucksvoll bewiesen. Nun jedoch hat der Bundestag mit den Stimmen der Abgeordneten aus den Regierungsfraktionen von Union und SPD, auch aus Nordrhein-Westfalen, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, dass ihre mehr als verdienten Tariferhöhungen schon in diesem Jahr nicht mehr vollständig refinanziert werden sollen. Stattdessen sieht das im Gesundheitswesen allgemein bezeichnete GKV-Spargesetz einen allgemeinen Kostendeckel vor, der die Krankenhäuser von der realen Kostensteigerung abkoppelt und ihre wirtschaftliche Basis weiter schwächt. Zusammen mit dem Wegfall des befristeten Inflationsausgleichs mutet der Bund den Kliniken im kommenden Jahr acht Prozent Erlösverlust zu.
„Das verschärft das wirtschaftliche Defizit der Krankenhäuser enorm. Neue Deckungslücken durch das GKV-Spargesetz können wir nicht einfach überbrücken. Es ist darum nicht nachvollziehbar, dass die den Mitarbeitenden zustehenden Tariferhöhungen nicht mehr vollständig finanziert werden“, sagen die Geschäftsführungen der Krankenhäuser in OWL, zu denen das Klinikum Bielefeld, das EvKB – Evangelisches Klinikum Bethel, die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen, das Klinikum Gütersloh und das Klinikum Lippe zählen. Gemeinsam versorgen die fünf Träger rund fünf Prozent aller Krankenhauspatientinnen und -patienten in Nordrhein-Westfalen.
„Wir können das unseren Beschäftigten nicht erklären und sehen die politischen Entscheidungsträger in der Pflicht, dass sie es den Betroffenen erläutern. Konkret: Wie erklären Sie den Mitarbeitenden unserer Krankenhäuser, dass Sie ihnen die Tarifsteigerung nicht mehr voll zugestehen, aber zuvor ein Tariftreuegesetz auf den Weg bringen? Wie nehmen Sie den Mitarbeitenden unserer Krankenhäuser die Sorge um ihren Arbeitsplatz, wenn das von Ihnen verabschiedete GKV-Spargesetz einen Erlösausfall von acht Prozent verursacht und harte Einschnitte erzwingt? Und nicht zuletzt: Wie erklären Sie den Patientinnen und Patienten, wenn als Folge Ihres Gesetzbeschlusses Leistungen abgebaut oder Abteilungen geschlossen werden?“
Besonders deutlich wird die angespannte Lage nach Ansicht der Geschäftsführungen bei der Lohnentwicklung: Die Krankenhäuser in OWL setzen sich dafür ein, die Ergebnisse der Tarifrunden in einer Vergütung abzubilden, die der hohen Verantwortung und Leistung ihrer Mitarbeitenden gerecht wird und ihre Attraktivität als Arbeitgeber stärkt.
Gleichzeitig fordert die Politik höhere Löhne im Gesundheitswesen, entzieht mit dem GKV-Spargesetz aber genau diese Tarifsteigerungen der verlässlichen Refinanzierung. Die wachsende Differenz zwischen Personalkosten und Erlösen zwingt die Kliniken zu Einsparungen und verschärft damit den Fachkräftemangel – gerade auch in Ostwestfalen-Lippe.
Niemand dürfe glauben, dass bei einem solchen Spardruck die Gesundheitsversorgung uneingeschränkt erhalten bleibe.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) als trägerübergreifende Interessenvertretung befürchtet, dass der enorme Spardruck dazu führt, dass zuerst defizitäre Abteilungen geschlossen werden. Das könnte auf ganz NRW bezogen insbesondere die Geburtshilfe, die Pädiatrie und die Palliativmedizin treffen. Die deutschen Krankenhäuser verlieren durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz allein 2027 rund 4,6 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Verlust von vier Milliarden Euro Inflationsausgleich aus den Vorjahren, der den Kliniken statt dauerhaft nur für ein Jahr gewährt worden ist.

