| Lungencheck OWL

| FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNG

Lungenkrebsscreening

Lungenkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland, die häufig zum Tode führt. Die Behandlungsaussichten sind umso besser, je früher Lungenkrebs erkannt wird. Der Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Lungenkrebs ist das Tabakrauchen. Schätzungsweise 80–90 Prozent der Erkrankungen in Deutschland sind auf aktives Rauchen zurückzuführen.

| TEILNAHME

Treffen die folgenden Aussagen auf Sie zu?

Sie sind zur Teilnahme am Lungenkrebsscreening berechtigt, wenn alle der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

    • Sie sind zwischen 50 und 75 Jahre alt.
    • Sie rauchen entweder seit mindestens 25 Jahren oder Sie haben über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren geraucht und vor weniger als 10 Jahren mit dem Rauchen aufgehört.
    • Sie haben mind. 15 Packungsjahre erreicht. (Packungsjahr = Anzahl der pro Tag gerauchten Zigaretten/20)
  • Check?

    Treffen alle diese Aussagen auf Sie zu, sind Sie prinzipiell zur Teilnahme am Lungenkrebsscreening berechtigt.

| COMPUTERTOMOGRAPHIE (CT) DER LUNGE

Teilnahme am Lungenkrebsscreening

Welche Unterlagen benötige ich?

Bevor bei Ihnen erstmals eine CT-Untersuchung der Lunge im Rahmen des Lungenkrebsscreenings durchgeführt werden kann, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin oder bei einem Arbeitsmediziner vereinbaren.

Bei diesem Termin werden Sie über die Vor- und Nachteile des Screenings informiert und es werden für das Screening relevante Gesundheitsdaten von Ihnen erhoben. Anschließend erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein medizinisches Eignungsprofil.

Der Arzt oder die Ärztin, kann Ihnen ein solches medizinisches Eignungsprofil ausstellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Arzt/Ihre Ärztin ist Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Arbeitsmedizin.
  • Er/sie hat das erforderliche Wissen im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung erworben.

Anmeldung zum Screening

Wenn Sie das medizinische Eignungsprofil erhalten haben, können Sie einen Termin zur CT-Untersuchung der Lunge in einer radiologischen Praxis oder der Ambulanz der radiologischen Abteilung eines Krankenhauses vereinbaren.

Bitte geben Sie bereits bei der Terminvereinbarung an, dass es sich um eine Untersuchung im Rahmen des Lungenkrebsscreenings handelt.

Der Radiologe oder die Radiologin, der/die ein Screening-CT bei Ihnen anfertigen und befunden darf, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Er/sie ist Facharzt/Fachärztin für Radiologie.
  • Er/sie hat durch Fortbildung Wissen im Bereich der Untersuchung zur Lungenkrebsfrüherkennung erworben.
  • Er/sie befundet pro Jahr eine vorgegebene Mindestanzahl an Screening-CT-Untersuchungen.

Einige der zum Lungenkrebsscreening berechtigten radiologischen Praxen und Kliniken in Ostwestfalen-Lippe und dem südlichen Niedersachsen finden Sie auf dieser Website unter „Kooperationspartner“.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die CT-Untersuchung der Lunge ist komplett schmerzfrei und wird ohne die Gabe von Kontrastmittel durchgeführt. Während der Untersuchung liegen Sie auf dem Rücken auf einem fahrbaren Tisch, mit dem Sie durch die Öffnung des CT-Geräts geschoben werden. Während Sie für ein paar Sekunden die Luft anhalten, werden hochauflösende dreidimensionale (3D) Bilder Ihrer Lunge erstellt.

Zwar kommt die CT nicht ohne Röntgenstrahlung aus, jedoch sind die Anforderungen an die maximal erlaubte Strahlendosis sehr streng. Die Röntgenstrahlung, der Sie während einer Screening-CT-Untersuchung ausgesetzt sind, entspricht in etwa der Strahlendosis, die Flugreisende durch die Höhenstrahlung erhalten, wenn sie sechsmal von Deutschland nach Japan und zurückfliegen.

Ihre CT-Bilder werden von besonders für das Lungenscreening qualifizierten Radiologen und Radiologinnen bewertet und zusätzlich von einer speziellen KI-gestützten Software analysiert. Das Ergebnis Ihrer Untersuchungen können Sie und Ihr zuweisender Arzt/Ihre zuweisende Ärztin über ein entsprechendes Portal online abrufen. Informationen hierzu erhalten Sie im Rahmen Ihrer CT-Untersuchung.

Wie häufig finden die CT-Untersuchungen statt?

Das reguläre Screeningintervall beträgt zwölf Monate. Dies bedeutet, dass – sofern in Ihren CT-Bildern keine Auffälligkeiten gefunden wurden – Sie einmal pro Jahr am Screening teilnehmen.

Wird ein sogenannter kontrollbedürftiger Befund festgestellt, der höchstwahrscheinlich gutartig ist, bei dem aber dennoch sicherheitshalber eine vorgezogene Verlaufskontrolle stattfinden sollte, bekommen Sie die Empfehlung, bereits nach sechs Monaten ein erneutes CT durchführen zu lassen.

Wird ein sogenannter abklärungsbedürftiger Befund entdeckt, sollte dieser entweder nach drei Monaten mittels CT kontrolliert, durch ein PET/CT weiter abgeklärt oder durch die Entnahme einer Gewebeprobe weiter untersucht werden.

Im Anschluss an diese verkürzten Kontrollen finden die weiteren CT-Untersuchungen wieder im regulären Screeningintervall statt.

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Univ.-Prof. Dr. Dr. med.<br />Michel Eisenblätter

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Michel Eisenblätter

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Zertifizierte Fortbildungsangebote finden Sie auf der Seite der „Akademie für medizinische Fortbildung“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

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