Hygiene
Die Krankenhaushygiene hat im Klinikum Lippe einen hohen Stellenwert. Sie dient der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen. Damit unsere Patienten keine hygienebedingten Risiken unterliegen, berücksichtigen wir alle Regelungen, Verordnungen und Gesetze, um Infektionen vorzubeugen.
Für eine erhöhte Patientensicherheit haben wir ein umfassendes Hygienemanagement eingerichtet.
Grundlagen der Krankenhaushygiene:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO NRW)
- Empfehlungen des Robert Koch-Institutes
- Nationale- und internationale Regelwerke
Schwer kranke oder frisch operierte Menschen sind äußerst anfällig für Einflüsse von außen, deshalb versuchen wir durch verschiedene Aktivitäten in allen Funktionsbereichen des Klinikums die Infektionsgefahr für Patienten, Besucher und Personal so gering wie möglich zu halten.
Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
- Patienten mit bestimmten Risikofaktoren werden gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes bei Aufnahme im Krankenhaus auf MRSA untersucht (MRSA-Screening).
- Als Maßnahme der internen Qualitätssicherung nehmen wir am KISS (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen mit folgenden Modulen teil: OP-KISS, ITS-KISS, CDAD-KISS, HAND-KISS, MRSA-KISS.

- Beratung der Mitarbeiter der Klinik in allen krankenhaushygienischen Fragestellungen
- Erstellung und Aktualisierung von Hygiene- und Desinfektionsplänen und Hygieneinformationen. Diese Dokumente stehen den Mitarbeitern als Information und Handlungsanweisung zur Verfügung.
- Durchführung krankenhaushygienischer Begehungen von Stationen und Funktionsbereichen
- Hygieneuntersuchungen u. a. an bestimmten Geräten und Flächen, als Mittel der internen Qualitätskontrolle
- Erfassung und Bewertung von Resistenzen bestimmter Erreger nach § 23 IfSG
- Schulungen/Fortbildungen der Mitarbeiter, insbesondere zu multiresistenten Erregern und Händedesinfektion
- Kooperation mit aufsichtführenden Behörden z. B. Gesundheitsamt