Funktions- Wiederherstellung bei Lähmungen
Bei Ausfall von Muskelfunktionen am Unterarm oder der Hand werden sog. motorische Ersatzoperationen durchgeführt. Dabei kann der neue „Motor“ die wichtigere verlorengegangene Bewegung auf Kosten des Verlustes einer weniger bedeutenden ursprünglichen Funktion ersetzen.
Nur einige Beispiele:
Radialisersatzoperation (Bei Ausfall des Speichennerven mit Verlust der Handgelenks- und Fingerstreckung können einzelne Muskeln von der Beugeseite auf die Streckseite des Unterarmes verlagert werden, um diese Funktionen zu übernehmen)
Opponensplastik: Zur Wiederherstellung der Fähigkeit der Gegenüberstellung des Daumens zu den anderen Fingern und damit der Greiffunktion des Daumens bei Ausfall der Daumenballenmuskulatur durch Lähmung des Mittelnerven (Medianusparese) wird z.B. die oberflächliche Beugesehne des Ringfingers (jeder Finger hat zwei Beugesehnen) zum Daumen umgeleitet.
Freie Muskeltransplantation mit Nerven- und Gefäßanschluß: Bei sog. ischämischer Muskelkontraktur mit Beteiligung mehrerer Muskelgruppen und Nerven am Unterarm, bei der kein funktionsfähiger Muskel vor Ort zur Verfügung steht, kann ein Muskel von einer anderen Körperregion entnommen und mit seinen Sehnen auf die Muskeln des Unterarmes transplantiert werden. Hierzu ist ein mikrochirurgischer Anschluß eines Blutgefäßes und eines Nerves notwendig. Für diese Transplantation kommt ein Muskel aus dem Oberschenkel oder vom Rücken in Betracht.
Prognose
Eine vollständige Wiederherstellung der verlorengegangenen Handfunktion ist nicht möglich, es handelt sich um eine Ersatzoperation. Die Operationen ermöglichen eine Verbesserung der Greiffähigkeiten der Hand mit einem für den Einzelnen erheblichen Funktionsgewinn.
Mögliche Komplikationen
Trotz größter Sorgfalt kann es zu Schädigungen von Nerven kommen, die durch die ursprüngliche Verletzung nicht betroffenen waren. Eine Lockerung der Nahtstellen kann in der Folge zu einer Schwäche der gewünschten Muskelfunktion führen bzw. den Bewegungsumfang einschränken. Verwachsungen und Verklebungen der verlagerten Sehnen führen ebenfalls zu einer Einschränkung des Bewegungsumfanges. In diesem Fall können Folgeoperationen notwendig werden.
Was der Patient wissen sollte
Vorbedingung zur Operation ist die freie passive Beweglichkeit der betroffenen Gelenke. Es ist eine intensive und lang andauernde krankengymnastische und ergotherapeutische Nachbehandlung notwendig mit zuverlässiger Mitarbeit des Patienten. Bis zur Übungsstabilität der Sehnennähte (etwa 4 Wochen) ist eine Immobilisierung im Gipsverband notwendig, die anschließende krankengymnastische und ergotherapeutische Übungsbehandlung dient der Erarbeitung der neuen Bewegungsmuster und der Koordination, die auch im Gehirn umgelernt werden müssen. Ein Nachbehandlungszeitraum von gut einem halben Jahr ist einzuplanen.