Gesundheit und Familie
Das Klinikum Lippe ist Mitglied im Deutschen Netz gesundheitsfördernder Krankenhäuser, einem Netzwerk der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Weltgesundheitsorganisation hat mit der Ottawa-Charta 1986 die Grundlage für die Gesundheitsförderung gelegt und einen Prozess angestoßen, der allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Gesundheitsgewinn ermöglichen soll. Um die Gesundheitsförderung im Alltag zu verankern, hat die WHO eine Reihe von Netzwerken geknüpft.
Im Netzwerk der gesundheitsfördernden Krankenhäuser geht es vor allem darum, die Gesundheit der Patienten und Mitarbeiter sowie der Menschen im Umfeld des Klinikums zu stärken.
Dazu werden zahlreiche Maßnahmen und Projekte etabliert und durchgeführt:
Angebote für Mitarbeiter
- Kinästhetik-Kurse
- Wirbelsäulengymnastik u.a. zusammen mit Reha-Einrichtungen und Sportvereinen
- Kurse und Seminare zur Erhaltung und Förderung der psychischen Gesundheit
- Sport (Fitnessstudio)
- Radgruppe
- Laufgruppe
- Familie und Beruf: Kinder- und Angehörigenbetreuung (FABEL-Service)
- Arbeitszeitmodelle
- Arbeitssicherheit
Gesundheitsförderung für Menschen im Krankenhaus und im Umfeld des Krankenhauses
- Nichtraucherschutz - Raucherberatung - Tabakentwöhnung
- Suchtberatung
- Aufbau eines Umweltmanagementsystems
Gesundheitsförderung?
"Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz."Luxemburger Deklaration der europäischen Union
Ziele des Gesundheitssports
- Stärkung von physischen Ressourcen – Ausdauer, Kraft, Dehnfähigkeit, Koordinationsfähigkeit
- Stärkung von psychosozialen Ressourcen, Entspannungsfähigkeit, Stressbewältigung
- Verminderung von Risikofaktoren – muskuläre Dysbalancen, Herz-Kreislauf Erkrankungen etc.
- Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität – Unterstützung der Nachhaltigkeit, Weiterführung
- Verbesserung der Bewegungsverhältnisse
- Vermittlung von Körpererfahrung und positiven Bewegungserlebnissen
- Integration der Erfahrungen in den Alltag

Die Krankenhäuser der KLG sind rauchfrei, bieten Entwöhnungskurse und Suchtberatung an:
Stabsstelle für Gesundheitsförderung
Nach § 84 Abs. 2 SGB IX sind die Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei längerfristiger oder häufiger Arbeitsunfähigkeit vorzuhalten – unter Zustimmung des Mitarbeiters und mit vertrauensbildenden Maßnahmen. Ziel ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und die Anpassung des Arbeitsplatzes an das gesundheitliche Leistungsvermögen.
Nähere Informationen erteilen die Betriebsärzte
"Fünf am Tag" – Aktion zu gesunder Ernährung
Stabsstelle für Gesundheitsförderung
Gesundheitsschutz mit den Themenblöcken:
- Gestaltung der Arbeitsstätte, geeignete Arbeitsmittel auswählen
- Physiologische Belastung, insbesondere Rückenbelastungen minimieren
- Hautschutz optimieren
Stabsstelle für Arbeitssicherheit